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Welche Anforderungen werden an Sanierungsgutachten gestellt?

Finanzielle Sicherheit durch gezielte Sanierungsmaßnahmen und IDW-Gutachten

Unternehmen der Sozialwirtschaft sind gerade in der heutigen Zeit mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, durch welche sie in eine Unternehmenskrise geraten können. Die unterschiedlichen Phasen einer Krise entstehen durch komplexe und miteinander verwobene Faktoren, die das Unternehmen und seine Umgebung beeinflussen. So können nicht erfüllte Erwartungen on Stakeholdern, eine unzureichende oder fehlende strategische Ausrichtung sowie ineffiziente Abläufe im operativen Geschäft zu einer Erfolgskrise und innder Folge zum Ergebniseinbruch führen.

Während zu Beginn der Krisenphasen der Handlungsspielraum noch groß ist, steigt der Handlungsdruck bei einer drohenden Liquiditätskrise.

Die Liquiditätskrise bedroht das Überleben eines Unternehmens unmittelbar. Sie tritt ein, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ohne ausreichende Liquidität können Löhne nicht gezahlt, Rechnungen nicht beglichen und dringende Investitionen nicht getätigt werden. Dies gefährdet nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern insbesondere auch die Versorgung der betreuten Menschen.

In solchen Krisensituationen fordern Banken und andere Gläubiger häufig die Erstellung eines Gutachtens nach den Standards IDW 6 und IDW 11 an, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens objektiv zu bewerten und das tatsächliche Krisenstadium zu erkennen. Durch die Berücksichtigung der Standards kann der Sanierungsprozess strukturiert und vollständig abgebildet werden.

Die IDW-Standards sind Verlautbarungen, herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. und nicht rechtlich bindend, dennoch stellen sie anerkannte Arbeitshilfen im Sinne einer "best practice" dar. Der Ablauf folgt in der Regel nach einem zweistufigen modularen Aufbau. Während in Stufe 1 eine Aussage zur Fortführungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit (nach IDW S11) getroffen wird, wird in Stufe 2 ein Sanierungskonzept (nach IDW S6) im Detail erstellt.

  • Das IDW 11-Gutachten befasst sich speziell mit der Prüfung von Insolvenzgründen wie der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Es prüft, ob ein Unternehmen noch eine positive Fortführungsprognose hat und wie die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Das Gutachten ist strukturell ähnlich aufgebaut wie das IDW S6-Gutachten, legt jedoch besonderen Fokus auf die Insolvenzgründe und die rechtlichen Rahmenbedingungen. So sollen Banken Kreditentscheidungen verlässlich treffen können.
  • Das IDW 6-Gutachten folgt einer klaren Struktur und ist darauf ausgerichtet, die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des Unternehmens zu beurteilen. In der Analyse zur aktuellen wirtschaftlichen Lage wird die Liquiditätssituation des Unternehmens detailliert begutachtet. Dabei erfolgt eine Ursachenanalyse, um die Gründe für die Krise zu identifizieren. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird ein Sanierungskonzept entwickelt, das Maßnahmen zur Überwindung der Krise beinhaltet. Abschließend wird ein detaillierter Finanzplan erstellt, der sowohl die geplanten Maßnahmen als auch deren Finanzierung darstellt.

Banken und andere Kreditgeber fordern Sanierungsgutachten ein, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung und Zusammenarbeit zu erhalten. So kann sichergestellt werden, dass ihre Kredite und Investitionen abgesichert sind und das Unternehmen über realistische Chancen verfügt, seine finanzielle Stabilität wiederzuerlangen. Ein fundiert und objektiv erstelltes Gutachten durch einen Wirtschaftsprüfer kann das Vertrauen der Banken stärken und oft die Voraussetzung für weitere Finanzierungszusagen sein.

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