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Investitionskostenfinanzierung in NRW

Nach der IK-Beantragung ist vor der IK-Beantragung

Auch wenn eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen noch auf Festsetzungsbescheide der Landschaftsverbände auf den 01.01.2023 oder 01.01.2024 wartet, so ist die Beantragung neuer Investitionskostenbescheide zum 01.01.2025 nunmehr seit dem 1. Juli 2024 in Pfad.Invest 2.0 möglich. Die Beantragung zum 01.01.2025 muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden

Neue Angemessenheitsgrenzen 2025

Diese Angemessenheitsgrenzen werden jährlich auf Grundlage der Preisindizes für Wohnbauten in NRW für das Folgejahr auf Basis des Mai-Index festgesetzt. Das Statistische Landesamt für NRW hat diesen Wert für den Mai 2024 Anfang Juli bekannt gegeben. Seit dem Mai 2024 erfolgt die Berechnung der Preisindizes für die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit dem Basisjahr 2021 (= 100 %). Zuvor veröffentlichte Indizes mit dem alten Basisjahr (2015 = 100 %) verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) wird voraussichtlich Ende August 2024 per Erlass die neuen Angemessenheitsgrenzen der APG DVO für das Jahr 2025 erstmals mit dem Mai-Index des Basisjahres 2021 und dem danach ermittelten Mai-Index 2024 festsetzen. Diese Werte sind relevant für die Neufestsetzung der gesondert zu berechnenden Investitionskosten bei Bestandseinrichtungen, aber auch für Neubauprojekte oder Umbau-/Baumaßnahmen, die in 2025 abgeschlossen werden.  

Der Anstieg des Baupreisindex Mai 2024 im Vergleich Mai-Index 2022 beträgt +10,9 %!

Ausgehend vom Baupreisindex für Wohngebäude, der im Mai 2024 auf 127,0% (Basisjahr 2021 = 100) gestiegen ist, lässt sich errechnen, dass der Wert damit um rd. 10,9% höher als der für den Zeitraum 2023/2024 relevante Ansatz (Mai-Index 2022 114,5%) liegen wird.

Auf der Basis des Mai-Indexes des Jahres 2024 betragen die Angemessenheitsgrenzen im Jahr 2025 daher voraussichtlich für

  • vollstationäre Pflegeeinrichtungen 3.290,16 € (2024: 3.195,65 €) je qm NRF ohne Zentralküche) bzw. 3.428,51 € (2024: 3.330,03 €) je qm NRF mit Zentralküche
  • für teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2.695,05 € (2024: 2.617,64 € je qm NRF
  • den Betrag nach § 6 Abs. 1 APG DVO NRW, der für die Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Wartung von Anlagegütern nach den §§ 2 und 3 APG DVO NRW zur Verfügung steht, beträgt für Festsetzungen, deren Gültigkeit im Jahr 2025 beginnt, 29,41 € (2024: 28,56 €) je qm NRF.

Für den Neubau von vollstationären Pflegeeinrichtungen mit Zentralküche bedeuten die neuen Werte, dass der Investitionskostensatz bei Inbetriebnahme bei über 51 €/Tag liegen wird, so dass der Selbstzahleranteil in der Belegung eher gering sein wird und die Investitionskosten wohl hauptsächlich vom örtlichen Sozialhilfeträger zu tragen sind.

Investitionskostenbeantragung für die Jahre 2025/2026: Was ist zu tun?

  • Vorschau zu den voraussichtlichen Investitionskosten 2025/2026 erstellen!
  • Nachweise zur Führung der virtuellen Konten aufbereiten, Nachweisdatei erstellen!
  • Optionen zur Vermeidung der Pflicht zur Führung der virtuellen Konten prüfen!
  • Belegungsdaten 2-3 Jahre vor dem Beantragungszeitraum aufbereiten!
  • Forderungsausfälle aufbereiten (unterschieden nach gerichtsfest und anderen)!
  • Überprüfung Mietvertrag und klären, wie eine höhere Angemessenheitsgrenze ausgeschöpft und Pflicht zur Führung der virtuellen Konten vermieden werden kann!
  • Rechtzeitige WBVG-Ankündigung gemäß § 9 Abs. 2 WBVG vorbereiten!
  • Rechtzeitige IK-Beantragung in Pfad.invest bis zum 31.12.2024 sicherstellen, da ansonsten ab dem 1.1.2025 die Abrechnungsgrundlage fehlt!
  • Überprüfung, ob und in welchem Umfang LSG-Urteile bereits umgesetzt sind; ggf. Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen, wenn im Zeitraum 2003 – 2019 Baumaßnahmen abgeschlossen worden sind. 

Sie haben hierzu Fragen oder brauchen Hilfe? Das Fachressort Altenhilfe der Curacon hilft weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Neben einer individuellen Beratung und Betreuung zur APG DVO bieten wir auch dieses Jahr wieder drei Grundlagenseminare für Einsteiger und zur Wissensauffrischung von Interessierten an:

Folgende Termine im September 2024 stehen zur Auswahl:

  • 10.09.2024, Niederlassung Münster, Am Mittelhafen 14, 48155 Münster
  • 16.09.2024, Online/Webinar
  • 18.09.2024, Niederlassung Ratingen, Calor-Emag-Straße 1, 40878 Ratingen

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungseite. Mehr erfahren!