Veröffentlichungen

Aktenauskunfts- und einsichtsersuchen

Zum Umgang in der Praxis aus datenschutzrechtlicher Sicht

Patientenakten sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Bei Ersuchen um Aktenauskunft bzw. -einsicht ist entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wann dürfen welche Daten an wen herausgegeben werden? Dieser Artikel erläutert Details zu dem Umfang an herauszugebenden Informationen sowie zu Identifikation und jeweiligen Berechtigung unterschiedlicher auskunfts- oder einsichtsersuchenden Personen oder Institutionen.

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Autor:
Marco Eck, Sven Erz
Erschienen in:
KU Gesundheitsmanagement 07/2024