Gemeinnützigkeit – Steuerbefreiung & weitere Vorteile
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in Deutschland ein wichtiges Rechtsgebiet, das gemeinnützigen Organisationen einen besonderen Status verleiht und ihnen steuerliche und andere Privilegien einräumt. Unter Gemeinnützigkeit versteht man dabei, die Ausübung selbstloser Tätigkeiten einer Zivilgesellschaft, die das Allgemeinwohl fördert, ohne dabei hauptsächlich wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Rechtliche Grundlagen für die Gemeinnützigkeit bilden dabei die Rechtsprechungen der Finanzgericht wie beispielsweise des Bundesfinanzhofs (BFH).
Steuerliche Vergünstigungen
Unternehmen und Organisationen, die per Gemeinnützigkeitsrecht als gemeinnützig eingestuft werden, profitieren in erster Linie von Steuervorteilen und. So entfallen grundsätzlich die Beiträge zur Gewerbe- und Umsatz- sowie Körperschaftssteuer. Während die Gewerbesteuer eher selten für gemeinnützige Vereine anfällt, können per Gemeinnützigkeitsrecht definierte Organisationen gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG) viele der eigenen Dienstleistungen und Aktivitäten von der Umsatzsteuer absetzen. Einschlägige Einzelgesetze und das Körperschaftsgesetz sehen ebenfalls eine Befreiung von der Steuer für erwirtschafteten Gewinne vor.
Der Erhalt eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids ermöglicht es Spendern die Möglichkeit, Vereine und Organisationen steuerfrei zu unterstützen. Nach Spendenrecht können Spender demnach den Spendenbetrag mit Vorlage einer gültigen Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen.
Nicht zuletzt ebnet der Gemeinnützigkeitsstatus den Weg zum Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Fördermitteln.