Medizinrechtliche Beratung
Die traditionelle Trennung zwischen stationärer und ambulanter Leistungserbringung wird es im Jahr 2022 nicht mehr geben. Stattdessen müssen daher Marktchancen, Mandanten- und Patientenbedürfnisse konsequent im Mittelpunkt der jeweiligen Unternehmensausrichtung stehen. Der Betrieb von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die praktische Ausübung der Heilkunde sind nicht zuletzt durch die zahlreichen Gesundheitsreformen der letzten Jahre von einer zunehmenden Verrechtlichung geprägt. Bei den Gestaltungsmöglichkeiten zeigt sich zugleich eine Zunahme der Flexibilisierung.
Diese Veränderungen bringen Chancen und Risiken für Unternehmen und Heilberufler mit sich. Kooperationsformen zwischen einzelnen Kliniken, aber auch zwischen dem stationären und ambulanten Sektor, sind Folge der Aufweichung der Sektorengrenzen. Sie dienen letztlich dem Patientenwohl und der Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen. Der wirtschaftliche Druck führt zudem vermehrt zu Fusionstendenzen.
Wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung zu den Herausforderungen und Veränderungen, die sich daraus für Sie ergeben. Unter Beachtung der medizinischen und juristischen Zusammenhänge bieten wir Ihnen qualitativ hochwertige, innovative und praxisorientierte Lösungen im stationären und ambulanten Gesundheitssektor und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.