Einfach rechtssicher im Markt agieren
Das Beihilferecht betrifft alle Märkte, in denen der Staat oder ihm gleichgestellte Unternehmen agieren. Mit unserer langjährig erprobten europarechtlichen Expertise unterstützen wir sowohl staatliche als auch private Stellen dabei, konform zu den Vorgaben zu handeln. Wenn Sie als Marktteilnehmer durch beihilferechtswidrige Verhaltensweisen benachteiligt werden, unterstützen wir Sie bei der Wiederherstellung diskriminierungsfreier Marktbedingungen.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir die Vorbedingungen für ein beihilferechtskonformes Engagement auf dem Markt. Können Leistungen nicht zu Marktbedingungen erbracht werden, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung transparenter rechtskonformer Bedingungen – wenn zum Beispiel eine Betrauung in Frage kommt. Ebenso können wir Sie in Privatisierungsverfahren begleiten.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Vertretung von Mandanteninteressen gegenüber europäischen Stellen, einschließlich der Verfahrensvertretung gegenüber der Europäischen Kommission und vor europäischen Gerichten. Besondere Expertise besitzen wir hierbei in der Frage, inwieweit bei historisch gewachsenen Strukturen Bestandsschutz für bestehende Beihilfen gewährt werden muss, was beispielsweise für alte Stiftungen des öffentlichen Rechts von besonderer Bedeutung ist.
In einem engen Zusammenhang hierzu steht unsere umfassende Expertise zum Förderrecht. Wir können Sie sowohl als Fördermittelgeber als auch -empfänger in allen einschlägigen beihilfe-, haushalts- und verwaltungsrechtlichen Aspekten von Subventionen beraten. Darüber hinaus können wir Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten auf nationaler und europäischer Ebene vertreten.