Seit vergangenem Jahr gelten bundesweit Pflegepersonaluntergrenzen in deutschen Krankenhäusern. Auch der ärztliche Dienst könnte künftig von einem vergrößerten Pflegepersonalpool profitieren. Ziel der Pflegepersonaluntergrenzen ist es, die Arbeitssituation von Pflegenden zu verbessern und die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung zu erhöhen.
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- Autor:
- Annemarie Fajardo
- Erschienen in:
- Deutsches Ärzteblatt Heft 24