Wohl zum letzten Mal wurde der Pflegerettungsschirm bis zum Jahresende verlängert. Träger von Einrichtungen müssen für Pflegesatzverhandlungen nunmehr davon ausgehen, dass Mehrausgaben bzw. Mindererlöse künftig im Pflegesatzverfahren berücksichtigt werden müssen.
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Download: Maßnahmen enden bald
- Autor:
- Kai Tybussek
- Erschienen in:
- CAREkonkret 42/2021