21 Cyberattacken auf deutsche Krankenhäuser

Immer wieder berichten Medien über Cyberangriffe auf Krankenhäuser. Es handelt sich da-bei um eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die nicht nur zu hohen wirtschaftlichen Schä-den führen, sondern auch Leben kosten kann.

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Kennzahl des Monats Juni 2024

Um sich effektiv vor solchen Cyberangriffen zu schützen und die Versorgungslage zu sichern, werden Kliniken in Deutschland durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz und die NIS-2-Richtlinie verpflichtet, die IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Systeme müssen zum einen durch technische Maßnahmen geschützt werden und beispielsweisen das Eindringen von Trojanern zu verhindern. Zum anderen müssen jedoch auch organisatorische Strukturen geschaffen werden, um z. B. Sicherheitslücken zeitnah zu schließen und erforderliche Prozesse innerhalb der Einrichtung zu koordinieren.

Neben periodischen IT-Sicherheitsanalysen und Penetrationstests, wird daher die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) empfohlen, um durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen die Informationssicherheit innerhalb eines Unternehmens zu gewährleisten.

Quelle: Deutscher Bundestag (2024) – Drucksache 20/10907

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IT-Sicherheit ist unumgänglich

Die IT-Sicherheit unserer Krankenhäuser ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Die NIS-2-Richtlinie setzt klare Maßstäbe für den Schutz vor Cyberangriffen. Durch technische Vorkehrungen und organisatorische Strukturen muss die Patientenversorgung gewährleistet werden.

Dr. Timo Braun – Senior Berater

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