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Kompass für die Nachhaltigkeit

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse gibt die richtige Richtung vor

Aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen große Kapitalgesellschaft (vgl. HGB) ab dem Jahr 2025 in der Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht zu integrieren. Die Identifikation und Selektion der Berichtsinhalte auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgt mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Ihre Anwendung ist für verpflichtend berichtende Gesellschaften obligatorisch. Gleichzeitig weisen auch korrespondierende Rahmenwerke (DNK, GRI, SASB) das Instrument der Wesentlichkeitsanalyse aus.

Die Methodik und das allgemeine Verständnis des Wesentlichkeitsbegriffs divergieren zwischen den Rahmenwerken aber zum Teil deutlich.

Als Ausgangsbasis für die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse ist die Erstellung einer CO²-Bilanz in Anlehnung an die Vorgehensweise des GHG-Protokolls. Dies resultiert aus dem Umstand, dass innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Standard ESRS E1 (Klimawandel) eine herausgehobene Stellung einnimmt. Berichtende Unternehmen werden zu diesem nur in Ausnahmefällen nicht berichten. Weiterhin können mit den Ergebnissen der Bilanz im Prozess relevante Themen und Hebel im Themenfeld Nachhaltigkeit identifiziert werden. Auch weisen die gewonnen Informationen auf Datenlücken hin. Zudem können die Ergebnisse der Bilanzierung in der Regel in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden.

Im weiteren Prozess werden auf Basis identifizierter Anspruchsgruppen (Stakeholder) und einer Analyse der gesamten Wertschöpfungskette Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Inside-Out) identifiziert. Ein Beispiel hierfür sind direkt und indirekt verursachte Emissionen. Das Screening von finanziellen Chancen und Risiken entlang der Wertschöpfungskette (Outside-In) stellte die zweite Perspektive der Wesentlichkeitsanalyse dar. Finanzielle Risiken entlang der Wertschöpfungskette können zum Beispiel dadurch entstehenden, dass Unternehmensstandorte vermehrt von Extremwetterereignissen bedroht sind.

Die Sammlung dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen werden auch als IROs (engl. Impact, Risk and Opportunities) bezeichnet. Sie werden in Listen zusammengetragen und nach dem Bewertungsschema nach ESRS 1 bewertet. Aus diesen Listen wird anschließend das unternehmensspezifische Berichtsmuster abgeleitet und begründet. Im Anschluss sollte unternehmensintern ein Abgleich von verfügbaren und erforderlichen Datenpunkten für den Bericht durchgeführt werden (FIT-GAP-Analyse).

Wichtiger Hinweis: Die Guideline zur Erstellung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS gewährt den berichtenden Unternehmen eine hohe methodische Freiheit.

Von Anfang an sollte dennoch die Achtung der Sorgfaltspflichten nach ESRS SBM-2, ESRS SBM-3 oder IRO-1 im Prozess Berücksichtigung finden. In Ihnen ist zum Beispiel die Einbeziehung von relevanten Anspruchsgruppen näher geregelt. Die Sorgfaltspflichten bilden für die Wirtschaftsprüfende wichtige Indikatoren in der Prüfung der Berichte.

Im Rahmen der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts werden sich die Wirtschaftsprüfenden ausführlich mit der Wesentlichkeitsanalyse auseinandersetzen. Insofern erscheint hier auch eine frühzeitige Kommunikation mit dem Abschlussprüfer/Wirtschaftsprüfer ratsam. Gerne stehen wir Ihnen natürlich dabei zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!