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Bußgelder nach HinSchG

Was droht?

Das HinSchG und seine Kernanforderungen

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten und hinweisgebende Personen vor Repressalien zu schützen. Zur Einrichtung verpflichtet sind also auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und kirchliche Einrichtungen.

Bußgeldvorschriften gemäß § 40 HinSchG

Das Gesetz sieht in § 40 Bußgelder für Zuwiderhandlungen vor, unter anderem:

  • Bis zu 20.000 Euro für Beschäftigungsgeber, die keine rechtskonforme interne Meldestelle einrichten.
  • Bis zu 50.000 Euro für Unternehmensverantwortliche, die: 
    · eine Meldung be-/verhindern oder dies versuchen,
    · verbotene Repressalien ergreifen oder dies versuchen, das Vertraulichkeitsgebot vorsätzlich oder leichtfertig missachten.

Für Organisationen (juristische Personen und Personenvereinigungen) kann das Bußgeld bei diesen Zuwiderhandlungen um den Faktor 10 auf bis zu 500.000 Euro steigen.

Besondere Herausforderungen im Gesundheits- und im kirchlichen Sektor

Einrichtungen im Gesundheitswesen und kirchliche Organisationen stehen vor spezifischen Herausforderungen: 

  • Sensible Patientendaten und Verschwiegenheitspflichten 
  • Hohes Risiko von Reputationsverlust
  • Hierarchische Strukturen, die Meldungen erschweren können  
  • Ethische Konflikte zwischen Loyalität und Meldepflicht
  • Besondere Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen (Patient:innen, Kinder, Senior:innen)

Proaktive Maßnahmen zur Vermeidung von Sanktionen

Um Bußgelder und andere negative Folgen zu vermeiden, sollten Einrichtungen:

  • eine HinSchG-konforme interne Meldestelle implementieren,
  • eigene Meldestellenbeauftragte umfassend schulen, die Meldungen rechtskonform zu bearbeiten,
  • regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Prozesse durchführen,
  • alle Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz sorgfältig dokumentieren,
  • die Vertraulichkeit von Meldungen und die Identität von Hinweisgeber:innen strikt wahren und
  • klare Richtlinien gegen Repressalien etablieren und konsequent durchsetzen.

Chancen eines effektiven Hinweisgebersystems im Gesundheits- und im kirchlichen Sektor

Ein gut implementiertes System bietet zahlreiche Vorteile:

  • Frühzeitige Aufdeckung und Behebung von Missständen (z. B. Hygienemängel, Fehlbehandlungen und/oder -abrechnungen, strafbares Verhalten)
  • Verbessertes Risikomanagement und Compliance
  • Förderung einer offenen und ethischen Organisationskultur
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und der Patientensicherheit
  • Positiver Einfluss auf das Image der Einrichtung

Professionelle Unterstützung bei der Umsetzung

Die Implementierung einer HinSchG-konformen internen Meldestelle erfordert detaillierte Kenntnisse der Vorgaben. Die Expert:innen von Curacon können bei folgenden Umsetzungsschritten wertvolle Unterstützung bieten:

  • Analyse der bestehenden Strukturen und Identifizierung von Handlungsbedarf
  • Entwicklung maßgeschneiderter, rechtskonformer Lösungen unter Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen
  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden aller Hierarchieebenen
  • Annahme und Bearbeitung der Meldungen
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit und des Schutzes vor Repressalien

FAZIT

Die Umsetzung des HinSchG ist komplex, bietet aber auch Chancen für Organisationen. Ein effektives Hinweisgebersystem kann Risiken minimieren, die Compliance verbessern und das Vertrauen stärken. Professionelle Unterstützung hilft, die Anforderungen rechtskonform umzusetzen und Bußgelder zu vermeiden. So wird der Schutz von Hinweisgeber:innen zur Chance für eine positive Organisationsentwicklung.

DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ – ALLES AUF EINEN BLICK

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